Wie kann ich feststellen, ob ein Patent abgelaufen ist?


Du willst sicherlich schauen, ob du eine Erfindung machen kannst, für die es ein Patent gibt. Deshalb willst du wissen, wie man feststellen kann, ob ein Patent abgelaufen ist.

Dann bist du hier genau richtig. Ich werde dir heute zeigen, wo du siehst, wann ein Patent abgelaufen ist.

Wie kann ich feststellen, ob ein Patent abgelaufen ist? Ein erteiltes Patent wirkt maximal zwanzig Jahre lang, die mit dem Tag nach der Anmeldung beginnen. Wenn das Patent aber nicht bezahlt wird oder der Zeitraum nicht verlängert wird, erlischt das Patent. Das lässt sich beim Deutschen Patent und Markenamt feststellen.

Man muss sich also die Anmeldung ansehen, darauf sieht man wann diese begonnen hat. Wenn es unter 20 Jahre ist, dann ist es noch gültig. Mehr Informationen dazu findest du im folgenden Artikel.

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Wie kann ich feststellen, ob ein Patent abgelaufen ist?

Um herauszufinden, ob ein Patent abgelaufen ist, solltest du dich an das Deutsche Patent und Markenamt oder einen Patentanwalt wenden.

Hier der Link zum deutschen Patent und Markenamt https://www.dpma.de/.

Besonders unter dem Punkt Recherche kannst du fündig werden. Ich muss dich aber vorwarnen, die Recherche ist super mühsam. Zumindest wenn du nicht genau weißt, welches Patent du suchst.

Wenn du genau weißt, welches Patent du suchst, macht das die ganze Suche einfacher. Das deutsche Patent- und Markenamt hat eine riesige Datenbasis, in der du schauen kannst.

Diese findest du hier https://www.dpma.de/patente/recherche/index.html

Schwieriger wird es meist, wenn du nicht genau weißt, was patentiert wurde. Denn es gibt massig Patente, wenn du einfach nur Stichwörter in die Patent-Suchmaschine eingibst.

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Weiterhin ist es selbst dann nicht so einfach zu sagen, wann ein Patent ausläuft. Denn auch wenn die Regelzeit 20 Jahre beträgt, so kann es sein, dass der Patentinhaber das Patent nicht verlängert. Das weißt du allerdings immer erst nach den Zeiträumen, wo eine Verlängerung durchgesetzt werden kann.

Wenn es um etwas Größeres geht, rate ich dir zu einem Patentanwalt. Dieser ist zwar sehr teuer, kann aber sehr zuversichtlich einschätzen, wann das Patent auslaufen wird, das du suchst.

Noch ein weiterer Tipp: Du kannst auch einfach ein Patent anmelden und damit Gefahr laufen, dass es abgelehnt wird, weil es dieses schon gibt. Dann kostet dich das ganze die Anmeldegebühren und viele weitere. Du weißt dann aber, dass es das, was du vorhast, schon gibt.

Deshalb gehe ich jetzt auf die Dinge ein, die ein Patent ausmachen.

Was ist ein Patent überhaupt?

Ein Patent kann auf Antrag vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt werden. Die Voraussetzungen, sprich Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit, müssen erfüllt sein.

Ein Patent ist ein Verbotsrecht gegenüber Dritten, ohne Einwilligung des Patentinhabers ist anderen die Verwendung, die Herstellung und der gewerbliche Gebrauch der unter Patentschutz stehenden Erfindung verboten.

Um ein Patent zu erhalten, musst du ein Prüfungsantrag stellen und die Prüfungsgebühr, welche 350 Euro kostet bezahlen.

Ab Anmeldetag hast du 7 Jahre Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen. Damit die Anmeldung bestehen bleibt, musst du ab dem 3. Patentjahr Jahresgebühren zahlen.

Deine Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim, danach wird diese veröffentlicht.

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Wenn du für deine Anmeldung den Prüfantrag gestellt hast, dann ermittelt ein Patentprüfer den Stand der Technik und überprüft, ob ein Patent erteilt werden kann. Sollte deine Erfindung neu sein und alle Voraussetzungen erfülle, dann erteilt er ein Patent.

In diesem Fall kannst du dir auch die Frage sparen, ob ein anderes Patent abgelaufen ist oder nicht!

Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird dir das in einem Prüfungsbescheid mitgeteilt. Du hast dann die Möglichkeit in einer im Prüfungsbescheid festgesetzten Frist die Mängel zu beseitigen.

Wenn du ein Patent bekommen hast, dann ist deine Erfindung 20 Jahre lang geschützt. Mit der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt entsteht des Schutz- und Verbotsrecht des Patentinhabers.

Bei Patenten auf Wirkstoffe oder Wirksstoffzusammensetzungen eines Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Schutzdauer durch ein ergänzendes Schutzzertifikat um bis zu 5 Jahre zu verlängern.

Bei anerkannten Studien über Kinderarzneimittel nochmal um maximal weitere 6 Jahre.

Die Zertifikationsanmeldung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Zulassung des Arzneimittels in Deutschland erfolgen.

Ein Patent ist also 20 Jahrelang gültig und kann je, nachdem verlängert werden.

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Was prüft das Patentamt?

Bevor du eine Patentanmeldung einreichst, solltest du zuerst eine ausführliche Patentrecherche durchführen, die du großen Teils selbst abdecken kannst.

Die Patentanmeldung besteht aus einem Erteilungsantrag, einer Beschreibung der Erfindung, den Patentansprüchen und einer Zusammenfassung.

Mit dem Antrag ist eine Anmeldegebühr von 350 Euro zu bezahlen.

Der Patentanwalt spielt bei der Antragstellung eine große Rolle. Um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, empfehlen die Ämter einen Patentanwalt als Vertreter zu benennen. Dieses ist allerdings, wie schon gesagt, sehr teuer.

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Deine erste Anmeldung bei einem Patentamt gilt als Prioritätsanmeldung. Ab dem Tag dieser Anmeldung hast du 12 Monate Zeit, um für dieselbe Erfindung bei anderen Patentämtern Anmeldungen einzureichen.

Um nationale Patentanmeldungen einreichen zu können, ist eine Übersetzung deiner Anmeldung in eine akzeptierte Sprache der lokalen Patentämtern wichtig.

Beim EPA sind die Amtssprachen Deutsch, Französisch und Englisch. Sollte die Anmeldung also nicht in einer dieser Sprachen sein, dann ist eine Übersetzung erforderlich.

Das Patentamt prüft zuerst formal, ob alle benötigten Angaben und Unterlagen eingereicht wurden. Patentansprüche können innerhalb von 2 Monaten nach Antragseingang nachgereicht werden.

Parallel zur formalen Prüfung kann ein Recherchebericht beantragt werden, indem alle Dokumente (wie andere Patente, wissenschaftliche Publikationen usw.) aufgelistet werden.

Durch das Ergebnis kann der Antragsteller schonmal erkennen, ob eine Patentanmeldung erfolgreich sein könnte.

18 Monate nach der Antragstellung wird die Patentanmeldung offengelegt. Die Publikation ist unabhängig davon, ob der Prüfungsantrag gestellt wurde oder schon erteilt wurde.

Zur Prüfung der Anmeldung ist es notwendig einen Prüfantrag zu stellen. Bis wann dieser Antrag gestellt werden muss, ist von Land zu Land unterschiedlich.

Beim DPMA muss man innerhalb von 7 Jahren einen Antrag stellen, beim EPA 31 Monate und bei einer PCT-Anmeldung kannst du eine vorläufige Prüfung nach 22 Monaten beantragen.

Der Anmelder bekommt nach der Prüfung einen Prüfbescheid inklusive einer Begründung durch die Patentprüfer.

Er kann auch den Bescheid erwidern und Argumente bringen, warum zum Beispiel eine abgelehnte Anmeldung doch zum Patent werden sollte. Hier ist die Arbeit des Patentanwalts sehr bedeutend.

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Sobald ein Patent in einem Land erteilt und veröffentlicht ist, kann der Inhaber seine Rechte geltend machen und Lizenzen vergeben.

Nach der Bekanntmachung muss das europäische Patent innerhalb einer bestimmten Frist in jedem der benannten Vertragsstaaten validiert werden, um schutzrecht zu sein.

Je nach Land ist eine Übersetzung der Patentschrift erforderlich.

Die Laufzeit eines Patents liegt in der Regel bei 20 Jahren. Um ein Patent aufrechtzuerhalten, muss der Inhaber eine Jahresgebühr bezahlen.

Die Voraussetzungen um ein Patent zu bekommen sind Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Das Patentamt prüft also die Neuheit, die erfinderische Tätigkeit und die gewerbliche Anwendbarkeit.

Nun stellt sich noch die Frage, was als Patent angemeldet werden kann?

Was kann als Patent angemeldet werden?

Als Patente werden technische Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Es gibt dann 2 Arten von Patenten: Erzeugnispatent und Verfahrenspatent.

Ein Erzeugnispatent schützt alle Gegenstände, wie Beispielsweise Maschinen, Schaltungen oder Arzneimittel. Ein Verfahrenspatent schützt die Verfahren, die zur Herstellung eines Produkts dienen.

Ein Patent wird für einen Erfindung erteilt, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.

Eine Erfindung ist dann neu, wenn sie nicht zum “Stand der Technik” gehört. Die Erfindung darf also nicht zuvor bekannt sein.

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Die zweite Grundvoraussetzung ist, dass eine Patentierung nur dann vorgenommen wird, wenn eine erfinderische Tätigkeit klar erkennbar ist. Die Erfindung muss also innovativ und fortschrittlich sein. Dies dient dafür, dass nicht jede kleinste Erfindung geschützt wird.

Eine Erfindung kann ebenfalls nur dann patentiert werden, wenn der Nutzen auch wirklich realisierbar ist. Erfindungen, die Beispielsweise durch physikalische Gesetze nicht umzusetzen sind, sind nicht patentierter. Medizinische Verfahren stellen hier jedoch eine Ausnahme dar.

Hier noch eine Liste von Dingen, die nicht patentiert werden können:

  • bloße Entdeckungen
  • wissenschaftliche Theorien
  • ästhetische Formschöpfungen
  • Pläne, Regeln und Verfahren für Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten
  • Computerprogramme als solche
  • Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt
  • Pflanzensorten und Tierrassen
  • Verfahren zum Modifizieren der genetischen Identität der Keimbahn des Menschen
  • Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnoseverfahren
  • die Verwendung von menschlichen Embryonen für industrielle oder kommerzielle Zwecke

Quelle: https://patent-anmelden.net/was-wird-geschuetzt/

Als Patent kann also alles angemeldet werden, dass neu ist, sich auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist.

Ich hoffe, dass ich dir bei der Frage, wie du feststellen kannst ob ein Patent abgelaufen ist, weiterhelfen konnte. Wie du gesehen hast, ist ein Patent 20 Jahre lang gültig.

Weitere Fragen zu “Wie kann ich feststellen ob ein Patent abgelaufen ist?”

Wer kann Erfinder sein? Jeder! Es ist egal ob du Student/-in, Schüler/-in, Mitarbeiter/-in, Angestellte/-r, jeder kann eine Erfindungsidee haben oder daran mitwirken.

Was kostet ein Patent? Eine Patentanmeldung und Patenterteilung verursacht Kosten durch Gebühren. In Deutschland kostet die Anmeldung 60 EUR, die Recherche 250 EUR, der Prüfungsantrag 150 EUR, der Prüfungsantrag inkl. Recherche 350 EUR, die Patenterteilung ist kostenlos und die Jahresgebühren ab 3.-20. Jahr 70 EUR.

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