Wie kann man sich etwas patentieren lassen?


Zu deiner Frage, wie man sich etwas patentieren lassen kann, habe ich eine umfangreiche Recherche vorgenommen, um dir genaue Informationen hierzu geben zu können. Ich kann verstehen, dass du das so schnell wie möglich wissen möchtest, wenn du etwas Innovatives erfunden hast.

Lass uns deshalb einfach direkt mit einer kurzen und prägnanten Antwort starten. Danach werde ich dir alles Weitere genauer beleuchten.

Wie kann man etwas patentieren lassen? Wenn du etwas patentieren lassen möchtest, musst du zuerst einen Antrag beim Deutschen Amt für Patent- und Markenrechte einreichen. Diesen Antrag musst du klar und deutlich verfassen, damit auch jeder deine Erfindung versteht. Nach einigen Formalien und Zeit steht dann das Patent.

Wie du siehst, kannst du den Antrag direkt beim Amt stellen, jedoch solltest du hierzu noch einige zusätzliche Informationen beachten. So ist es wichtig, wie der Ablauf einer Patentanmeldung ist und welche Kosten auf dich hier zukommen werden. Des Weiteren möchtest du bestimmt auch wissen, ob du bei einer Ablehnung auch Einspruch erheben kannst.

Damit du auch für dich eine gute Antwort zu deiner Frage erhältst, möchte ich dir gern alle Informationen, die ich hierzu gefunden habe, in diesem Artikel erläutern.

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So kannst du dir etwas patentieren lassen: Der Ablauf!

Um eine Antwort zu deiner Frage zu finden, wie man sich etwas patentieren lassen kann, solltest du erst mal wissen, wie der Ablauf der Patentanmeldung überhaupt ist. Der Ablauf ist wie folgt gegliedert:

1. Bei deinem Antrag, den du einreichst, solltest du deine Erfindung klar und verständlich formulieren, damit es auch jeder versteht. Zudem müssen folgende Bestandteile enthalten sein:

  • Technische Beschreibung der Erfindung, gegebenenfalls mit Bezugszeichenliste
  • Patentansprüche
  • Zeichnungen, falls von Ihnen als notwendig erachtet
  • Zusammenfassung
  • Erfinderbenennung

2. Du musst deine Erfindung vollständig offenbaren, denn nachträgliche technische Änderungen sind nicht mehr möglich. Einzige Ausnahme ist, dass du innerhalb eines Jahres noch Weiterentwicklungen deiner Erfindung ergänzen kannst.

3. Die Anmeldeformulare kannst du bereits auf der Homepage des Amts herunterladen und dann ausfüllen. Auch eine elektronische Anmeldung ist bereits möglich.

4. Der Tag, an dem deine Anmeldung angenommen wurde, ist das Prioritätsdatum deines zukünftigen Patents, was heißt, dass dieses wichtig ist, wenn du zum Beispiel dein Patent auch international ausweiten möchtest.

5. Anmeldegebühren werden innerhalb von 3 Monaten nach deiner Anmeldung fällig. Diese solltest du auch innerhalb dieser Frist leisten, denn sonst wird dein Antrag wieder zurückgestellt und du musst einen neuen stellen.

Quelle: https://www.dpma.de/patente/anmeldung/index.html

Wie du siehst, musst du bereits bei dem Ablauf der Anmeldung einiges beachten. Zudem bedeutet es viel Arbeit und Papierkram, wie bei allen bürokratischen Sachen. Aber wenn du das Patent durchsetzen möchtest, dann ist dies leider unumgänglich.

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Jetzt brennt dir bestimmt noch folgende Frage auf der Seele:

Welche Kosten kommen bei einer Patentanmeldung auf mich zu?

Welche Kosten kommen bei einer Patentanmeldung auf mich zu?

Wenn du ein Patent auf deine Erfindung anmelden möchtest, kommen natürlich für die Anmeldung Kosten auf dich zu. Auf diese solltest du dich vorab einstellen, damit du diese auch begleichen kannst, denn diese werden bereits innerhalb von 3 Monaten nach deiner Anmeldung fällig.

Kannst du diese in dem Zeitraum nicht begleichen, wird dein Antrag wieder zurückgestellt und du musst einen neuen stellen.

Diese Kosten der Anmeldung eines Patents auf Bundesebene kannst du folgend einsehen:

Anmeldegebühr für das PatentDie Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung beträgt 40 Euro, in Papierform 60 Euro.
Rechercheantragsgebühren für die PatentrechercheDiese beträgt einmalig 300 Euro.
Prüfungsgebühr der PatentanmeldungNach gestelltem Rechercheantrag beträgt diese 150 Euro. Ohne vorherigen Rechercheantrag 350 Euro  
Jahresgebühren für das Patent Auf diese solltest du dich auch bereits einstellen. Diese belaufen sich auf 70 Euro ab dem dritten Jahr und erhöhen sich bis zu 130 Euro ab dem 6 Patentjahr.
Gesamtkosten für eine Patentanmeldung

Quelle: https://www.dpma.de/patente/anmeldung/index.html

Wie du erkennen kannst, fallen bereits einige Kosten bei der Anmeldung an und damit nicht genug. Wenn du die Patentrechte erhältst, dann fallen ab dem dritten Patentjahr jährlich Jahresgebühren an, die auch noch betragsmäßig steigen.

Weiterhin solltest du auch die Beratungs- und Anwaltskosten mit einkalkulieren. Wenn du einen Patentanwalt benötigst oder einen ähnlichen Berater, kannst du hier mit mindestens 150,00 € pro Beratungsstunde rechnen.

Wenn du ein wirklich komplexes Patent hast, fallen hier sowohl die Beratungskosten höher aus, als auch der zeitliche Aufwand für den Berater.

Wenn du aber von deiner Erfindung überzeugt bist und diese innovativ ist, sollten die Kosten dich nicht von der Patentanmeldung abhalten! Gerade auch, wenn es ersichtlich ist, dass du mit dem Patent Geld verdienen kannst.

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Sicherlich stellst du dir jetzt noch die Frage,

Kann ich bei einer Ablehnung eines Patents Einspruch erheben?

Kann ich bei einer Ablehnung eines Patents Einspruch erheben?

Ich kann mir das gut vorstellen, du hast etwas Innovatives erfunden, hast dieses zum Patent eingereicht und dann erhältst du die Nachricht, dass dein Antrag abgelehnt wurde. Da ist die Enttäuschung verständlicherweise erst einmal groß.

Die Ablehnung kann natürlich viele Gründe haben. So kann es sein, dass deine Erfindung nicht klar und verständlich genug formuliert wurde und die Prüfer dieses nicht verstanden haben. Oder die Prüfer sehen nicht, wie deine Erfindung im Alltag technisch gebraucht und weiterhelfen kann und somit einen Nutzen für die Menschheit darstellt.

Natürlich gibt es noch zahlreiche andere Gründe, die zu einer Ablehnung führen können. Aber mal abgesehen von den Gründen, möchtest du dann ja gerne wissen, ob du gegen den Bescheid auch Einspruch erheben kannst.

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Einspruch kannst du innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt vornehmen. Hast du diesen Einspruch eingelegt, wird nochmals gründlich geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Patents gegeben sind, was durch ein Gremium gemacht wird.

Aber natürlich fallen bei einem Einspruch auch wieder Kosten für dich an. Diese belaufen sich auf 200 Euro.

Sollte sich das Gremium dann wiederum gegen das Patent entscheiden, so kannst du noch eine Beschwerde vor dem Bundespatentgericht einreichen und eine Nichtigkeitsklage einreichen. Aber bitte bedenke, dass eine Nichtigkeitsklage auch wieder Kosten verursacht.

Aber wenn du die Anmeldung und deinen Antrag wirklich gut vorbereitet hast und eine innovative Erfindung hergestellt hast, dann denke ich, kommst du nicht in diesen unglücklichen Fall, dass du Einspruch erheben musst.

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Prinzipiell empfehle ich dir einen Berater, der dich von Anfang an begleitet. So kannst du Missverständnisse bei der Anmeldung und grobe Fehler vermeiden. Im ersten Moment sieht das zwar nach der kostspieligeren Alternative aus, langfristig willst du aber Geld mit deinem Patent verdienen. Sehe es also als Ausgabe für dein Geschäft.

Ich hoffe, ich konnte dir bei der Frage, wie man sich etwas patentieren lassen kann, weiterhelfen. Wie du gesehen hast, solltest du den Antrag wirklich gut und verständlich vorbereiten und formulieren, damit du nicht hinterher eine Absage erhältst und Einspruch einlegen musst. Auch auf die Kosten solltest du dich vorab einstellen und diese in der angegebenen Frist entrichten.

Weitere Fragen zu *Wie kann man sich etwas patentieren lassen*

Was sind Nichtigkeitsgründe? Nichtigkeitsgründe sind mangelnde Patentfähigkeit und Ausführbarkeit, unzulässige Erweiterung des Patentgegenstandes gegenüber der Fassung der Anmeldung, widerrechtliche Entnahme der Erfindung sowie eien Erweiterung des Schutzbereiches des Patents.

Quelle: https://www.dpma.de/patente/einspruch_nichtigkeit/index.html

Wo reiche ich ein Patent ein? Deinen Antrag sendest du an das Patent- und Markenamt in München oder du gibst es persönlich in den Dienststellen in München, Berlin oder Jena ab. Zudem gibt es Patentinformationszentren, die deinen Antrag ebenfalls entgegennehmen und an das Amt weiterleiten.

Quelle: https://www.dpma.de/service/gebuehren/patente/index.html

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